☞ EuPs und Laien: Was bei elektrotechnischen Arbeiten zu beachten ist

Welchen Umfang Sollte eine Anlagendokumentation umfassen?

Jede Elektrofachkraft weiß, dass der Betrieb und die Instandhaltung einer elektrischen Anlage nur mit einer vollständigen und aktuellen Dokumentation möglich ist. Oft verliert man bei der Fehlersuche und Instandsetzung mehr Zeit bei der Suche nach der Dokumentation oder Ermittlung des Istzustandes, als mit der eigentlichen Fehlersuche und -behebung. Da gemäß DIN VDE 0105-100/A1: 2017-06 Abschnitt 5.3.3.101.1.7 die Wiederholungsprüfung unter Bezugnahme auf die erforderlichen Schaltpläne und technischen Unterlagen durchzuführen ist, kann diese ohne aktuelle Bestandsdokumentation nur mit großem Aufwand erfolgen.

Die Anlagendokumentation umfasst gemäß DIN VDE 0105-100: 2015-10 Abschnitt 4.7 Schaltpläne und weitere Unterlagen. Hierzu zählen auch Übersichtspläne in vereinfachter einpoliger Darstellung der Schaltung ohne Hilfsleitungen, Blind- oder Steckschaltbilder in Verbindung mit einer ausreichenden Beschriftung der Stromkreise.

Der Anlagenbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet eine aktuelle Anlagendokumentation zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollte bereits bei der Beauftragung und Vergabe von installationsarbeiten auf eine geeignete Dokumentation geachtet werden. Gemäß VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen DIN 18382 Ausgabe September 2019 Abschnitt 3.1.3 hat der Auftragnehmer, dem Auftraggeber, die für die Ausführung notwendigen, Unterlagen zu übergeben. Zu diesen gehören, sofern zutreffend, insbesondere:

Anlagen-/Funktionsbeschreibung,

Ausführungspläne (Anordnungspläne) mit eingetragenen Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnischen Komponenten,

Brandschutznachweis, ggf. Brandschutzkonzept,

technische Anschlussbedingungen für Netze und Anlagen, z. B. Versorgungsnetzbetreiber, konzessionierte Empfangszentralen, Feuerwehr, Polizei,

Kabel- und Leistungsaufnahmelisten mit allen elektrischen Parametern der bauseits beigestellten elektrischen Komponenten,

Schnittstellenlisten,

Stromlaufplan einpolig mit Verbraucherliste nach DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) “Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 1: Allgemeine Festlegungen”,

Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung,

Störungsmelde- und Störungsmeldeweiterleitungskonzepte,

Übersichtsschaltpläne, getrennt je Elektro-, Sicherheits- und Informations- technischen Anlagen,

Vorgaben zum Bezeichnungs-/Adressierungskonzept,

Sachverständigenberichte,

Bestandsmessprotokolle der Erstabnahme/Wiederholungsprüfung.

Um dieser Forderung gerecht zu werden sind diese Unterlagen im Rahmen der Planung vom Auftraggeber bzw. einem von ihm beauftragten Fachplaner, zu erstellen und an den Auftragnehmer zu übermitteln. Dieser hat die gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen zu prüfen und unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und der Funktion der Anlage auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten. Hat der Auftraggeber Bedenken, hat er diese anzuzeigen. Im Anschluss ist der Auftragnehmer verpflichtet die Planungsunterlagen auszuarbeiten und dem Auftraggeber als Montage- und Werkplanungen vor Ausführung zur Abstimmung zu übergeben.

Gemäß VOB 18382 Abschnitt 3.4.1 und 3.4.2 hat der Auftragnehmer nach Beendigung seiner Arbeiten dem Auftraggeber spätestens mit dem Abnahmeverlagen alle für den sicheren und effizienten Betrieb der Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, notwendigen Dokumentationen sowie Pflege- und Reinigungsanleitungen zu übergeben. Diese beinhalten insbesondere:

Ausführungspläne (Anordnungspläne) mit eingetragenen elektro-, sicherheits- und informationstechnischen Komponenten,

Übersichtsschaltpläne, getrennt je Elektro-, Sicherheits- und Informations- technischer Anlage,

Stromlaufpläne dreipolig,

Aufbauzeichnungen der Schaltgerätekombinationen,

Anlagen-/Funktionsbeschreibungen,

Anschlusstabellen, z. B. Klemmenpläne, Umsetzung Schnittstellenliste,

Softwaredokumentationen, z. B. zu Bussystemen, SPS,

Protokolle der Installationsprüfungen nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)

Inbetriebnahmen und Einregulierungen,

Messprotokolle der Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnischen Anlage,

Ersatzteile-/Stücklisten,

Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise, Betriebstagebücher und Prüfbücher für den Betrieb der Anlage,

Protokolle über die Einweisungen des Betreibers der Anlagen,

vorgeschriebene Werk- und Prüfbescheinigungen,

Errichtererklärung,

bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,

Konformitätserklärungen für Einzelkomponenten.

Tipp: Auch wenn die Forderungen an die Dokumentation der VOB zu entnehmen sind und in der Ausschreibung auf die VOB verweisen wird, sollte der Umfang der Dokumentation im Leistungsverzeichnis klar beschrieben werden.

Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

Hierbei besteht immer die Gefahr des "zufälligen" Berührens aktiver Teile. In diesem Zusammenhang werden "elektrotechnische Arbeiten" von "Bauarbeiten und sonstigen nichtelektrotechnischen Arbeiten" unterschieden, für die die jeweiligen Schutzabstände zu berücksichtigen sind.

Elektrotechnische Arbeiten

Mit elektrotechnischen Arbeiten werden die Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen bezeichnet, die das Erproben und Messen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern, Erweitern, Errichten und Prüfen umfassen. Der Begriff "in der Nähe" ist sehr weit zu fassen. Daher sind bei der Festlegung des einzuhaltenden Sicherheitsabstands zum unter Spannung stehenden Teil viele Faktoren zu berücksichtigen, die letztendlich nur von einer Elektrofachkraft bewertet werden können. Einzubeziehen sind beispielsweise die Höhe der Spannung, die Anlagenbauweise, die Personalqualifikation und die Platzverhältnisse bei der durchzuführenden Arbeit.

Am sichersten ist die Arbeitsmethode "Arbeiten im spannungsfreien Zustand" unter Anwendung der fünf Sicherheitsregeln.

Ist das Herstellen des spannungsfreien Zustands nicht möglich, muss der erforderliche Schutz gegen eine unzulässige Annäherung an berührbare Anlagenteile entweder

durch Schutzvorrichtungen, Abdeckungen, Kapselung oder isolierende Umhüllung (DIN VDE 0105-100, 6.4.2)

oder

oder durch Abstand und Aufsichtführung (DIN VDE 0105-100, 6.4.3)

gewährleistet werden.

Auch bei Anwendung des "Schutz durch Schutzvorrichtungen, Abdeckungen, Kapselung oder isolierende Umhüllungen" darf das Anbringen dieser Schutzmittel zu keiner Personengefährdung führen. Daher ist zum Anbringen der Schutzmittel innerhalb der Gefahrenzone und innerhalb der Annäherungszone entweder der spannungsfreie Zustand herzustellen, oder es sind Maßnahmen für das Arbeiten unter Spannung anzuwenden. Die Schutzvorrichtungen selbst müssen so ausgewählt und angebracht werden, dass eine Gefährdung durch elektrische und mechanische Überbeanspruchung ausgeschlossen werden kann. Sie müssen sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden und während der Arbeiten sicher befestigt sein. Die Arbeitsstelle muss durch geeignete Abgrenzungen, z. B. Seile, Flaggen oder Schilder, eindeutig gekennzeichnet werden (Grenze des Arbeitsbereichs). Das Verwechseln von benachbarten Schaltfeldern muss dadurch ausgeschlossen werden können.

Ausführliche Informationen:

Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (DGUV Information 203-001)

☞ EuPs und Laien: Was bei elektrotechnischen Arbeiten zu beachten ist

EuPs und Laien: Was bei elektrotechnischen Arbeiten zu beachten ist

Wenn elektrotechnisch unterwiesene Personen oder Laien elektrotechnische Arbeiten ausführen sollen, stellt sich die Frage, was es hierbei zu beachten gilt. Der folgende Beitrag bringt Licht ins Dunkel.

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Vier Fragen aus der Praxis zu EuPs und Laien

Wie können Sie elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) und Laien bei elektrotechnischen Arbeiten einsetzen? Für den Einsatz von EuPs und Laien in der Unternehmenspraxis stellen sich im Wesentlichen diese vier Fragen:

Welche Art von elektrotechnischen Arbeiten darf ein Laie durchführen? Welche Arbeiten darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person in einem Betrieb als Hausmeister durchführen? Darf ein elektrotechnischer Laie abgeschlossene Elektroverteilerräume betreten? Dürfen Laien ausgelöste Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter wieder einschalten?

Diese Fragen wollen wir im Folgenden ganz genau und für den täglichen Einsatz beantworten. Sie erfahren, wo die Unterschiede im Einsatz von EuPs und Laien sind.

Zu Frage 1: Welche Art von elektrotechnischen Arbeiten darf ein Laie durchführen?

Nur Lampenwechsel bis 200 W durch Laien zulässig

Grundsätzlich gilt: Ein Laie darf keine elektrotechnischen Arbeiten selbstständig ausführen, da er weder Elektrofachkraft (EFK) noch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist.

Ausgenommen ist das Auswechseln von Lampen bis 200 W bei Nennspannungen bis 250 V. Soweit erforderlich, muss das Auswechseln von Lampen und herausnehmbarem Zubehör, wie z.B. Startern, im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden. Wenn in Niederspannungsanlagen vollständiger Schutz gegen direktes Berühren besteht, dürfen diese Arbeiten durch Laien unter Spannung ausgeführt werden.

Lampen mit Nennleistungen bis 200 W kommen praktisch in allen Bereichen vor. Sie haben üblicherweise einen Sockel mit Edisongewinde E 27 oder kleiner. Derartige Lampen dürfen auch von Laien ausgewechselt werden. Besondere Gefahren sind dabei in der Regel nicht zu erwarten – selbst wenn die Leuchte eingeschaltet ist. Grund dafür: Die Fassungen bis F 27 müssen so gebaut sein, dass der Lampensockel erst unter Spannung gesetzt wird, wenn er nicht mehr zufällig berührbar ist.

Speziallampen erfordern Freischaltung

In Heft 13 der VDE-Schriftenreihe „Erläuterungen zu DIN VDE 0105-100“ heißt es hierzu:

„Die deutsche Ergänzung des Normtextes bezieht sich in erster Linie auf Glühlampen. Daneben gibt es in diesem Leistungsbereich noch andere Lampentypen, z.B. Hochvolt-Halogenlampen, Entladungslampen, Mischlichtlampen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei diesen Lampentypen kein vollständiger Schutz gegen direktes Berühren gewährleistet ist und daher Berührungsgefahr insbesondere beim Einsetzen der Lampen besteht. Solche Lampen werden zwar mit einer Nennspannung von 230 V betrieben, aber beim Zünden und Wiederzünden kann bei einigen Lampentypen an den Kontakten Hochspannung anstehen. Daher sollte zumindest für zweiseitig gesockelte Lampen dieser Art die Spannungsfreiheit hergestellt werden.“

Wechseln von Sicherungseinsätzen nur bei Berührungs- und Kurzschlussschutz durch Laien zulässig

„Wenn in Niederspannungsanlagen der Sicherungseinsatz so eingebaut ist, dass Personen gegen direktes Berühren und vor den Auswirkungen eines möglichen Kurzschlusses geschützt sind, darf das Auswechseln von Laien durchgeführt werden, ohne vorher die Spannungsfreiheit festzustellen. Dies ist jedoch nach Tabelle 104 in der Norm DIN VDE 0105-100 nur bei den Sicherungssystemen D und DO und bei Nennspannungen bis AC 400 V und Nennströmen bis 63 A zulässig.“

Zu Frage 2: Welche Arbeiten darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person in einem Betrieb als Hausmeister durchführen?

Welche Arbeiten eine elektrotechnisch unterwiesene Person ausführen darf, geht aus der Definition dieses Begriffs hervor. Diese Definition findet sich gleichlautend an drei verschiedenen Stellen:

in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“

in der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“

sowie in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift/Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

Die Definition lautet wie folgt:

„Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“

Bedingungen für Ausbildung und Arbeiten von elektrotechnisch unterwiesenen Personen

Nach dieser Definition müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um als elektrotechnisch unterwiesene Person tätig werden zu können:

Unterrichtung durch eine Elektrofachkraft Unterrichtung für die übertragenen Aufgaben Unterrichtung über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten Information über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen Anlernen, soweit erforderlich

Kenntnisse der EuP nur über die übertragenen Aufgaben

Bei der EuP werden somit nur Kenntnisse für die ihr im Einzelfall übertragenen Aufgaben vorausgesetzt. Die Unterrichtung durch eine Elektrofachkraft darf sich also auf diesen begrenzten Bereich beschränken. Sie muss sich nach dem Umfang der übertragenen Aufgaben, aber auch nach den örtlichen Verhältnissen richten.

Da der als EuP ausgewählte Personenkreis im Regelfall aber nur einen begrenzten elektrotechnischen Wissensstand besitzt, muss mit dem Begriff der EuP gedanklich immer der Zusatz „unterwiesen für eine bestimmte Arbeit“ verbunden werden.

EuP muss über mögliche Gefahren informiert werden

Die EuP wird oft nicht in der Lage sein, von sich aus die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefahren zu erkennen. Daher ist es sehr wichtig, dass mit der Unterrichtung für die übertragenen Aufgaben auch eine Information über mögliche Gefahren verbunden wird. Diese Gefahren können in der Tätigkeit selbst begründet sein oder erst bei unsachgemäßem Verhalten entstehen.

Wenn die zu verrichtenden Tätigkeiten höhere Anforderungen stellen, kann es erforderlich sein, die EuP nicht nur zu unterrichten, sondern sie für diese Tätigkeiten anzulernen.

Unterweisen, Anlernen, Informieren

Mit der Unterrichtung und dem Anlernen muss immer eine Information über die im jeweiligen Fall notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen verbunden sein. Wenn alle diese Unterweisungen erfolgt sind, kann vorausgesetzt werden, dass die EuP auch die Fähigkeit besitzt, richtig zu arbeiten und sich richtig zu verhalten. Hiervon muss sich der Unterweisende z.B. durch gezielte Fragestellungen und Stichproben überzeugen.

Schriftliche Beauftragung zweckmäßig

Mit einer entsprechenden schriftlichen Beauftragung der EuP ist auch deren Tätigkeitsbereich präzise abgesteckt. Dann weiß sowohl die EuP als auch jeder Vorgesetzte, wie und wo er die jeweilige EuP einsetzen kann, welche Tätigkeiten sie auszuführen hat und ausführen darf sowie was dabei zu beachten ist.

EuPs dürfen nicht selbstständig an elektrischen Anlagen arbeiten Elektrotechnisch unterwiesene Personen können die Elektrofachkräfte im Betrieb sehr wirksam unterstützen. Sie dürfen jedoch keinesfalls selbstständig elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichten, ändern oder instandhalten.

Sie müssen immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten.

Zu Frage 3: Darf ein elektrotechnischer Laie abgeschlossene Elektroverteilerräume betreten?

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten dürfen nur durch Elektrofachkräfte und EuPs oder in deren Begleitung betreten werden

Dazu heißt es in DIN VDE 0105-100 unter Abschnitt 3.1.101:

„Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte ist ein Raum oder ein Ort, der ausschließlich dem Betreiben elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird. Zutritt haben Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen, Laien jedoch nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen.“

Anmerkung: Hierzu gehören z.B. abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen, Transformatorzellen, Schaltfelder, Verteilungsanlagen in Blechgehäusen oder in anderen abgeschlossenen Anlagen sowie Maststationen.

Zu Frage 4: Dürfen Laien ausgelöste Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter wieder einschalten?

Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter dürfen auch von Laien zurückgestellt werden

Das ist sehr wohl möglich. Diese elektrischen Betriebsmittel sind so konstruiert und im Regelfall so in Verteilungen eingebaut, dass ein vollständiger Berührungsschutz besteht und sie daher gefahrlos bedient werden können. Bei vollständigem Berührungsschutz dürfen deshalb Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter auch von Laien zurückgestellt werden.

Fehlerursache von der Elektrofachkraft festzustellen

Allerdings lösen solche Geräte im Normalfall nur infolge eines Fehlers in dem zu schützenden Anlagenteil aus. Es sollte daher im Regelfall eine Elektrofachkraft mit der Suche nach den Gründen für die Auslösung des Schalters beauftragt werden.

Weiterführende Beiträge zu EuPs und Laien

Autor*in: Walter Kathrein

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